Vorsorgeuntersuchungen

Allerdings gewähren sie keine "Rundumversorgung'. Zahlreiche ärztliche Leistungen oder Arzneimittel, die durchaus empfohlen werden können, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten und darf daher von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Ich darf daher diese Leistungen auch nicht auf Chipkarte/Krankenschein erbringen bzw. verordnen.

Die gesetzliche Krebsvorsorge der Prostata, so wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, sieht lediglich das Abtasten der Prostata vom Enddarm aus vor. Hierdurch können allerdings auch bei guter Übung nur etwa die Hälfte der Prostata-Karzinome frühzeitig erkannt werden.

Nach Meinung aller Urologen und des Berufsverbandes der Urologen reicht diese gesetzliche Vorsorgeuntersuchung jedoch nicht aus, um wichtige Krebserkrankungen frühzeitig, also lange vor dem Auftreten von Beschwerden, erkennen zu können:
  • Eine Ultraschall-Untersuchung der Nieren, der Harnblase und der Prostata bietet die Chance, Tumoren (und natürlich auch gutartige Erkrankungen) dieser Organe frühzeitig zu erkennen.
  • Eine Bestimmung des Prostata-spezifischen Antigens, des PSA-Wertes, kann auf einen Prostatakrebs hinweisen, lange bevor dieser mit dem Finger zu tasten ist oder Beschwerden verursacht.
  • Unabdingbar aufgrund der steigenden Zahlen an Tumoren im Blasenbereich sehen wir die genaue Untersuchung des Urins, die in der Leistungslegende für die Krebsvorsorge ebenfalls nicht vorgesehen ist.
Diese Untersuchungen wurden bislang von den meisten Urologen als Service im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung dennoch durchgeführt. Die Kassenärztliche Vereinigung hat diese "Kür" inzwischen als rechtswidrig beanstandet.

Ich möchte Ihnen auch in Zukunft eine sinnvolle, vernünftige und qualifizierte urologische Krebsvorsorge anbieten. Wenn Sie die vorgenannten Leistungen in Anspruch nehmen möchten, so sprechen Sie uns bitte darauf an. Es entsteht dann für diesen Bereich ein privates Behandlungsverhältnis. Die Berechnung erfolgt wie bei allen Privat-Patienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Eine Erstattung dieser Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenkasse ist rechtlich nicht möglich.


Tags: Kinderurologie, München, Urologie

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Isartorplatz 4 (Ärztehaus)
80331 München
Tel. 089 294974

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